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   BGH, 03.05.2022 - 3 StR 95/22   

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https://dejure.org/2022,14926
BGH, 03.05.2022 - 3 StR 95/22 (https://dejure.org/2022,14926)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2022 - 3 StR 95/22 (https://dejure.org/2022,14926)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - 3 StR 95/22 (https://dejure.org/2022,14926)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 BtMG; § 64 StGB
    Besitz von Betäubungsmitteln als Auffangtatbestand (einverständliche Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt; Erwerb); rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; keine Abhängigkeit erforderlich)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG, § 29 Abs. 1 BtMG, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 64 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verdrängung des Besitzes der Betäubungsmittel durch den Tatbestand des Erwerbs

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdrängung des Besitzes der Betäubungsmittel durch den Tatbestand des Erwerbs

  • rechtsportal.de

    Verdrängung des Besitzes der Betäubungsmittel durch den Tatbestand des Erwerbs

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 507
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 95/22
    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Besitz der Gesamtmenge den Verbrechenstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verwirklicht, die zum Weiterverkauf vorgesehene Menge die Grenze zur nicht geringen Menge aber nicht überschreitet; in diesen Fällen verdrängt die Tatvariante des Handeltreibens diejenige des - wegen des Verbrechenscharakters das schwerere Unrecht verwirklichenden - Besitzes in nicht geringer Menge nicht (BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 165 f.).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 506/16

    Sexuelle Nötigung (Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen im Urteil bei

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 95/22
    Insbesondere steht der Anordnung der Maßregel nicht von vornherein entgegen, dass der Angeklagte sich nicht durch den Sachverständigen hat explorieren lassen (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 1 StR 506/16, NStZ-RR 2017, 172, 173).
  • BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20

    Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 95/22
    Vielmehr ist ein dafür erforderlicher übermäßiger Konsum bereits anzunehmen, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung zum Rauschmittelgebrauch sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH, Urteil vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20, juris Rn. 28; Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 367/17, NStZ-RR 2017, 370).
  • BGH, 23.08.2017 - 1 StR 367/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 95/22
    Vielmehr ist ein dafür erforderlicher übermäßiger Konsum bereits anzunehmen, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung zum Rauschmittelgebrauch sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH, Urteil vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20, juris Rn. 28; Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 367/17, NStZ-RR 2017, 370).
  • BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; übermäßiger Genuss

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 95/22
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert eine Nachholung der Unterbringung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; s. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169 mwN).
  • BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87

    Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 95/22
    In der Folge wird der Besitz in Fällen wie den vorliegenden, in denen das Tatgericht Feststellungen zur Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft zur freien Verfügung über das Betäubungsmittel im Einverständnis mit dem zuvor Verfügungsberechtigten (MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 4. Aufl., § 29 BtMG Rn. 947 mwN) hat treffen können, durch den Tatbestand des Erwerbs nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG verdrängt (BGH, Beschluss vom 6. Juli 1987 - 3 StR 115/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 3/22

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; keine Zuordnung zu

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 95/22
    Hinsichtlich der abgeurteilten Delikte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist die ausdrückliche Bezeichnung als "unerlaubt" entbehrlich, da Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit den dort genannten Stoffen betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 3/22, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 466/88
    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 95/22
    Die Strafkammer hat diesbezüglich zwar im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass grundsätzlich Tateinheit zwischen Besitz und Handeltreiben vorliegt, wenn eine Teilmenge zum Eigenverbrauch, eine andere zum Verkauf vorgesehen ist (BGH, Beschluss vom 6. September 1988 - 1 StR 466/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 411/23

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung des

    Dieser Tatbezeichnung bedarf es nicht, weil Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz stets den unerlaubten Umgang mit solchen betreffen (st. Rspr.; s. nur BGH, Beschlüsse vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, juris Rn. 21 mwN; vom 14. Dezember 2022 - 3 StR 378/22, NStZ-RR 2023, 78, 79; vom 3. Mai 2022 - 3 StR 95/22, NStZ 2023, 507 Rn. 8).
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Amphetamin als ein

    Zugleich kann die Kennzeichnung der Taten im Tenor des angefochtenen Urteils als "unerlaubt" entfallen; diese ist entbehrlich, weil Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2022 - 3 StR 378/22, NStZ-RR 2023, 78, 79; vom 3. Mai 2022 - 3 StR 95/22, NStZ 2023, 507 Rn. 8; vom 8. März 2022 - 3 StR 3/22, juris Rn. 5 mwN; vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21, NStZ-RR 2023, 139).
  • BGH, 31.05.2023 - 3 StR 133/23

    Änderung des Schuldspruchs i.R.d. Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige

    Da der Tatbestand des Besitzes im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG im Verhältnis zu den anderen Begehungsformen des § 29 Abs. 1 BtMG den Charakter eines Auffangtatbestandes hat, wird er in Fällen wie dem vorliegenden, in denen das Tatgericht Feststellungen zur Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft zur freien Verfügung über das Betäubungsmittel im Einverständnis mit dem zuvor Verfügungsberechtigten hat treffen können, durch den Tatbestand des Erwerbs nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG verdrängt (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 3 StR 95/22, juris Rn. 6; vom 6. Juli 1987 - 3 StR 115/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2).
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